Industrie- und Handelskammer Südthüringen

Prüfungsausschuss IT-Berufe

 

 

Hinweise zur Gestaltung von schriftlichen Arbeiten, die im

Zusammenhang mit Abschlußprüfungen vor der

Industrie- und Handelskammer angefertigt werden

 

 

Die nachfolgenden Hinweise sind in Anlehnung an die DIN 1422 Teil 1, 2 und 3 entstanden und bilden die Grundlage für die Gestaltung einer schriftlichen Arbeit. Die inhaltliche Gestaltung von Teilen, die im folgenden nicht behandelt werden, ist freigestellt. Der Verfasser der schriftlichen Arbeit sollte optische Hervorhebungen sparsam verwenden, da viele davon im allgemeinen Schriftgebrauch unüblich sind. „Sie bringen Unruhe in das Schriftbild und können in vielen Fällen auch Verwirrung stiften.“ (Poenicke, 2.Auflage 1988)

 

1.            Die Teile der schriftlichen Arbeit

 

Die schriftliche Arbeit kann aus folgenden Teilen bestehen, die möglichst geschlossen auf getrennten Blättern einzureichen sind:

                - Titelblatt

                - Inhaltsverzeichnis

                - Einleitung

                - Hauptteil

                - Abkürzungsverzeichnis

                - verwendete Formelzeichen

                - Literaturverzeichnis

                - Beiblätter/Anhänge/Beigaben

                - Eidesstattliche Erklärung

 

2.                 Gestaltung des Textes

2.1                 Gliederung und Wortwahl

 

Texte sind in logischer und inhaltlicher Zusammengehörigkeit in Abschnitte und Absätze zu gliedern. Diese sind nach DIN 1421 zu benummern. (Als Beispiel kann dieses Hinweisblatt anzusehen sein.)

 

Bei der Wortwahl ist darauf zu achten, dass nur allgemein bekannte Wörter und solche Fachwörter verwendet werden, deren Verständnis beim Leser gesichert erscheint. Neu eingeführte oder weniger verbreitete Begriffe sollen definiert werden und sind in das Abkürzungsverzeichnis aufzunehmen.

 

2.2          Zitate, Literaturangaben

 

Wird eine Quelle bzw. ein Auszug daraus im Wortlaut wiedergegeben, so muss das Zitat der Vorlage auch in den kleinsten Details einschließlich der Zeichensetzung entsprechen. Kürzere Zitate werden in Anführungszeichen wiedergegeben. Längere Zitate, d.h. ab etwa drei Zeilen Länge an, sollten drei Zeichen (ca. 5 mm) eingerückt werden.

 

Bei Literaturhinweisen im Text werden der Nachname des Verfasser und das Erscheinungsjahr der Veröffentlichung sowie gegebenenfalls die Seitenzahl in Klammern angegeben. Wird von einem Verfasser aus mehreren Quellen zitiert, ist der Name der Quelle anzugeben.

Beispiel:

„Das ist eine Tatsache“ (Müller 1964,S.310).

„Das ist ein Tatsache“ (Müller „Meine Biographie“,S.310).

 

Wird der Name im Text selbst genannt, so werden nur Erscheinungsjahr und Seitenzahl eingeklammert (evtl der Quellenname).

Beispiel:

Hierzu führte Müller (1964,S.310) aus, dass...

 

2.3                 Inhaltsverzeichnis

 

Das Inhaltsverzeichnis gibt die Gliederung der Arbeit wieder. Bei der Benummerung der Abschnitte im Text ist diese zu wiederholen. Zu starke Untergliederung im Inhaltsverzeichnis ist zu vermeiden.

2.4                 Abkürzungsverzeichnis

 

Im Abkürzungsverzeichnis werden die zu definierenden und zu erläuternden Benennungen alphabetisch aufgelistet und erklärt. Die Benennung ist am Anfang der Definition zu wiederholen, gefolgt von einem Doppelpunkt.

Beispiel:

IHK: Industrie- und Handelskammer

 

2.5                 Literaturverzeichnis / Computer-Software

 

Ein Verzeichnis der benutzten Literatur ist der schriftlichen Arbeit beizufügen. Es soll über die benutzten Quellen und Verweisungen genaue bibliographische Angaben in Alphabetischer Reihenfolge enthalten. Herausgeber werden durch den Zusatz: „(Hrsg.)“ gekennzeichnet. Der Titel der Quelle ist kursiv zu schreiben.

Beispiele sind weiter unten aufgeführt.

 

Wir die der schriftlichen Arbeit eine bestimmte Computer-Software zugrunde gelegt, ist diese in das Literaturverzeichnis aufzunehmen.

Beispiel:

Microsoft Office: Premium 2000. Computer-Software.Microsoft Inc.,2000

 

2.6 Anhänge und Beigaben

 

Anhänge enthalten Unterlagen, die der schriftlichen Arbeit zugrunde gelegt werden, den Textteil aber sprengen würden, so z.B. amtliche Texte, Fragebogen, Beschreibungen von verwendeten Geräüten und Verfahren, Zeittafeln, Karten oder Materialproben.

 

Als Beigaben können der Arbeit solche Materialien beigefügt werden, die auf Grund ihres Formats oder wegen der Beschaffenheit ihres Materials nicht geeignet sind, in die Arbeit eingeheftet oder eingebunden zu werden. Beigaben, die nicht fester mit der Arbeit verbunden werden können, sollen eindeutig erkennen lassen, zu welcher Arbeit sie gehören. Dazu sollen der Name und die Prüflingsnummer verwendet werden.

 

2.7          Die Eidesstattliche Erklärung

 

Die Eidesstattliche Erklärung soll folgenden Wortlaut haben:

„Ich versichere durch meine Unterschrift, dass ich den betrieblichen Auftrag und die dazugehörige Dokumentation selbständig und ohne Hilfe in der vorgegebenen Zeit erarbeitet habe. Alle Stellen, die ich wörtlich oder annähernd wörtlich aus Veröffentlichungen entnommen habe, wurden von mir alse solche kenntlich gemacht.

Ebenso bestätige ich, dass ich bei der Erstellung der Dokumentation meines betrieblichen Auftrages weder teilweise noch vollständig Passagen aus betrieblichen Aufträgen übernommen habe, die bei der prüfenden oder einer anderen Kammer eingereicht wurden.“

 

Die Erklärung ist mit Ort und Datum vom Prüfungsteilnehmer /-in zu unterschreiben. Der Ausbildungsverantwortliche/betriebliche Betreuer der Abschlussarbeit möge die Kenntnisnahme der Erklärung mit seiner Unterschrift bestätigen.

 

3             Äußere Form der schriftlichen Arbeit

3.1          Formate der Blätter

 

Für die schriftliche Arbeit sind A4-Blätter (210 x 297 mm) zu verwenden. Bei Bildern und Tabellen sind größere Formate möglich. Diese sind auf A4-Format zu falzen.

 

3.2                 Schreiben der Arbeit

 

Die Seiteneinteilung ist mit folgenden Rändern vorzunehmen: links 35 mm, rechts 25 mm, oben 25 mm, unten 25 mm. Für den Textkörper ist 1½facherr Zeichenabstand erforderlich. Die Blätter werden nur einseitig beschrieben. Absätze werden vorzugsweise durch einen einheitlich vergrößerten Zeilenabstand (eine Leerzeile) oder durch Einrücken um drei Zeichen (ca. 5 mm) gekennzeichnet. Für die Gestaltung des Textes gilt als besondere Vorschrift die DIN 5008.

 

 

 

3.3          Das Titelblatt

 

Das Titelblatt soll folgende Angaben enthalten:

                - Titel der Arbeit

                - Funktion der Arbeit  (z.B. Projektdokumentation)

                - Adressat der Arbeit (zur Erlangung des Abschlusses im Beruf ... vor der IHK Südthüringen)

                - Verfasser der Arbeit (‚vorgelegt‘ oder ‚eingereicht von‘ und Name und Prüflingsnummer)

                - Ort und Termin der Ablieferung

Der Text des Titelblattes wird zentriert. Das Titelblatt hat neutrale Kopf- und Fußzeilen (kein Inhalt).

 

3.4          Kopf- und Fußzeilen / Seitenbenummerung

 

Die Seiten der schriftlichen Arbeit sollen eine einzeilige Kopfzeile mit folgendem Inhalt enthalten:

                - Den Titel der Arbeit (linksbündig) und

                - Die Seitennummer mit arabischen Ziffern (rechtsbündig).

Bei der Seitenbenummerung werden alle Seiten gezählt (einschließlich der Titelseite).

 

Die einzeilige Fußzeile enthält:

                Die Prüflingsnummer (rechtsbündig)

 

3.5                Abbildungen und Tabellen

 

Abbildungen und Tabellen sollen in den Text sinnentsprechend eingefügt werden. Jede Abbildung und Tabelle erhält unterhalb eine Legende. Bei schmalen Abbildungen kann die Legende auch neben dem Bild stehen. Die Legende enthält die Bezeichnung Abbildung oder Tabelle (Abkürzung Abb. oder Tab. möglich), die laufende Nummer sowie eine Bezeichnung. Abbildungen und Tabellen sollen getrennte Nummernkreise enthalten.

Beispiel:

Abb. 13: Prinzipschaltbild

Tab. 13: Break-Even-Point

 

Müssen Bilder und Tabellen auf Grund ihres Formates quer gestellt werden, so steht die Grundlinie rechts. Die Legende ist ebenfalls quer zu stellen.

 

3.6                 Rechtschreibung

 

Als Richtlinie für die Rechtschreibung gilt die neueste Auflage des Duden. Rechtsachreibung der deutschen Sprache und der Fremdwörter (Mannheim, Bibliographisches Institut, Duden Band 1). Die einmal gewählte Schreibweise für ein Wort oder einen Namen ist beizubehalten. Abkürzungen erfolgen ebenfalls in der Regel nach Duden. Akronyme, Kunstwörter und eigene Abkürzungen werden in das Abkürzungsverzeichnis aufgenommen und aufgelöst.

 

4.                 Literaturverzeichnis

 

Bänsch, Axel: Wissenschaftliches Arbeiten: Seminar- und Diplomarbeiten. – 3., verb. Aufl. – München;

     Wien: Oldenbourg, 1994

DIN – Deutsches Institut f. Normung e.V. (Hrsg.): DIN 1338: Formelschreibweise und Formelsatz. 07.1977

---:DIN 1421: Gliederung und Benummerung von Texten: Abschnitte, Absätze, Aufzählungen. 01.1983

---:DIN 1422 Teil 1: Veröffentlichung aus Wissenschaft, Technik, Wirtschaft und Verwaltung: Gestaltung

     von Manuskripten und Typoskripten. 02.1983

---:DIN 1422 Teil 2: Veröffentlichung aus Wissenschaft, Technik, Wirtschaft und Verwaltung: Gestaltung von    

     Reinschriften für reprografische Verfahren. 04.1984

---:DIN 1422 Teil 3: Veröffentlichung aus Wissenschaft, Technik, Wirtschaft und Verwaltung:

     Typographische Gestaltung. 04.1984

---:DIN 1422 Teil 4: Veröffentlichung aus Wissenschaft, Technik, Wirtschaft und Verwaltung: Gestaltung von

     Forschungsberichten. 08.1986

---:DIN 5008: Regeln für Maschinenschreiben. 11.1986

Poenicke, Klaus: Duden Wie verfasst man wissenschaftliche Arbeiten?: Ein Leitf. vom 1. Studiensem. Bis

     zur Promotion. – 2.,neu bearb. Aufl. Mannheim; Wien: Dudenverlag, 1988

 

 

Suhl, im März 2001

Zusammengestellt von Dipl.-Ing. Jörg Augustin